Jahresabschluss
Wir erstellen ihren Jahresabschluss
Was versteht man unter einem Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss muss gesetzlich geführt werden und schließt das Unternehmensjahr in Zahlen ab mit Kennzahlen und wirtschaftlichen Daten.
Unsere Bilanzbuchhaltungskanzlei übernimmt diese Aufgabe für ihr Unternehmen und stellt den Jahresabschluss auf sowie werden alle Steuererklärungen von unserer Steuerberatung beim Finanzamt eingereicht.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Angelegenheiten bei der Jahresabschlusserstellung:
- Kontrolle ihrer Buchhaltung
- Abschlußbuchungen
- Erstellung ihrer Bilanz oder EA Rechnung
- Steuerberechnung in Kooperation
- Steuererklärungen in Kooperation
- Abschlußbesprechung ihres Jahresabschlusses
- Durchführung möglicher Änderungen
- Finaler Jahresabschluss und Einreichung beim Firmenbuch sowie Finanzamt
Kontakt
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wir sind gerne für Sie da!

Bilanzbuchhaltung - Lohnverrechnung - BUAK - Kostenrechnung - Controlling - Unternehmensberatung - Steuerberatung und noch vieles mehr!
Wir beraten Sie umfangreich bei ihrer Jahresabschlusserstellung. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.
Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgabenrechnung und Bilanzierung?
Einnahmen und Ausgabenrechnung
Die Einnahmen u. Ausgabenrechnung ist eine Form des Jahresabschlusses und besteht grundsätzlich aus mehreren Komponenten.
Bei der EA – Rechnung (Einnahmen und Ausgabenrechnung) gilt das Zufluss und Abflussprinzip.
Bei dieser Form des Jahresabschlusses werden alle Zahlungseingänge aufgezeichnet nach Zahlungsdatum.
Es müssen alle Grundaufzeichnungen geführt werden damit ein ordentlicher Jahresabschuss aufgestellt werden kann.
Bilanzierung
Bei der Bilanzierung gilt das Aufwand und Ertragsrinzip.
Jeder Geschäftsfall wird nach Leistungsdatum aufgezeichnet und eine umfangreiche doppelte Buchhaltung geführt.
Wir beraten Sie in dieser Angelegenheit gerne ausführlich und erstellen ihren Jahresabschluss nach gesetzlichen Bestimmungen.
Fragen & Antworten
FAQ
Welche Arten von Jahresabschlüsse gibt es?
- Einnahmen und Ausgabenrechnung
- Bilanzierung
- Pauschalierung
Warum müssen wir einen Jahresabschluss erstellen?
Der Jahresabschluss muss aus gesetzlichen Gründen erstellt werden, aus Dokumentationeszwecken, Kontrolle und Beweiszwecken und noch einiges mehr.
Jedenfalls benötigen Sie unter Umständen auch einen Jahresabschluss bei Bankgesprächen, Lieferanten, Kunden etc.
Außerdem liefert der Jahresabschluss eine gute fundierte Basis für weitere Kontrollfunktionen wie die Kostenrechnung bzw. das Controlling.
Alle wirtschaftlichen Vorgänge können aus ihrer Buchhaltung in die Kostenrechnung übergeleitet werden und somit ihre Kennzahlen bestimmt werden.
Können wir zwischen EA - Rechnung und Bilanzierung wählen?
Das Unternehmen kann nicht entscheiden welche Buchhaltung er gerne machen möchte da es hier gesetzliche Vorgaben gibt.
Grundsätzlich beginnen viele Jungunternehmer in der EA – Rechnung und können freiwillig bilanzieren oder eine Pauschalierung wählen (Wahlrecht).
Dies ist abhängig von der Wahl ihrer Rechtsform sowie ihrem Umsatz.
Wir beraten Sie hier gerne ausführlich!
Am Besten vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserer Kanzlei.
Wir sind für sie da!
Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserem Team!