Jahresabschluss

Wir erstellen ihren Jahresabschluss

Ein jedes Unternehmen muss jährlich ihren Jahresabschluss aufstellen und diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie. Der Jahresabschluss zeigt die wichtigsten wirtschaftlichen Daten und Kennzahlen eines jeden Jahres. Für weiterführende Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Was versteht man unter einem Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss muss gesetzlich geführt werden und schließt das Unternehmensjahr in Zahlen ab mit Kennzahlen und wirtschaftlichen Daten.

Unsere Bilanzbuchhaltungskanzlei übernimmt diese Aufgabe für ihr Unternehmen und stellt den Jahresabschluss auf sowie werden alle Steuererklärungen von unserer Steuerberatung beim Finanzamt eingereicht.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Angelegenheiten bei der Jahresabschlusserstellung:

Kontakt

Sie haben Fragen?,
wir sind gerne für Sie da!

oder gleich anrufen:

Bilanzbuchhaltung - Lohnverrechnung - BUAK - Kostenrechnung - Controlling - Unternehmensberatung - Steuerberatung und noch vieles mehr!

Wir beraten Sie umfangreich bei ihrer Jahresabschlusserstellung. Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.

Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgabenrechnung und Bilanzierung?

Einnahmen und Ausgabenrechnung

Die Einnahmen u. Ausgabenrechnung ist eine Form des Jahresabschlusses und besteht grundsätzlich aus mehreren Komponenten.

Bei der EA – Rechnung (Einnahmen und Ausgabenrechnung) gilt das Zufluss und Abflussprinzip.

Bei dieser Form des Jahresabschlusses werden alle Zahlungseingänge aufgezeichnet nach Zahlungsdatum.

Es müssen alle Grundaufzeichnungen geführt werden damit ein ordentlicher Jahresabschuss aufgestellt werden kann.

Bilanzierung

Bei der Bilanzierung gilt das Aufwand und Ertragsrinzip.

Jeder Geschäftsfall wird nach Leistungsdatum aufgezeichnet und eine umfangreiche doppelte Buchhaltung geführt.

Wir beraten Sie in dieser Angelegenheit gerne ausführlich und erstellen ihren Jahresabschluss nach gesetzlichen Bestimmungen.

 

Fragen & Antworten

FAQ

Welche Arten von Jahresabschlüsse gibt es?
  • Einnahmen und Ausgabenrechnung
  • Bilanzierung
  • Pauschalierung

Der Jahresabschluss muss aus gesetzlichen Gründen erstellt werden, aus Dokumentationeszwecken, Kontrolle und Beweiszwecken und noch einiges mehr.

Jedenfalls benötigen Sie unter Umständen auch einen Jahresabschluss bei Bankgesprächen, Lieferanten, Kunden etc.

Außerdem liefert der Jahresabschluss eine gute fundierte Basis für weitere Kontrollfunktionen wie die Kostenrechnung bzw. das Controlling.

Alle wirtschaftlichen Vorgänge können aus ihrer Buchhaltung in die Kostenrechnung übergeleitet werden und somit ihre Kennzahlen bestimmt werden.

Das Unternehmen kann nicht entscheiden welche Buchhaltung er gerne machen möchte da es hier gesetzliche Vorgaben gibt.

Grundsätzlich beginnen viele Jungunternehmer in der EA – Rechnung und können freiwillig bilanzieren oder eine Pauschalierung wählen (Wahlrecht).

Dies ist abhängig von der Wahl ihrer Rechtsform sowie ihrem Umsatz.

Wir beraten Sie hier gerne ausführlich!

Am Besten vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserer Kanzlei.

Wir sind für sie da!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserem Team!

Steuerberatung
Bilanzbuchhaltung
Lohnverrechnung
Scroll to Top