Sudi Solution GmbH

Lohnverrechnung

Wir übernehmen ihre Lohnverrechnung und rechnen ihren Betrieb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ab. Zu unseren Klienten zählen Ärzte, Industrie, BUAK pflichtige Betriebe, Friseure und gewerbliche Betriebe.

Welche Betriebe rechnen Sie ab?

Unsere Kanzlei rechnet jeden Betrieb ab da wir uns auf sämtliche Kollektivverträge spezialisiert haben die in Österreich zur Anwendung kommen. Wir beraten Sie gerne ausführlich und bitten um entsprechende Terminvereinbarung.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Angelegenheiten im Bereich:

Kontakt

Sie haben Fragen?,
wir sind gerne für Sie da!

oder gleich anrufen:

Bilanzbuchhaltung, Steuerberatung und Unternehmensberatung

Unser Unternehmen unterstützt ihre Klienten in allen Unternehmenslösungen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnverrechnung für gewerbliche Betriebe und Lohnverrechnung für BUAK pflichtige Betriebe?

Lohnverrechnung für gewerbliche Betriebe
  1. Kollektivvertrag
  2. Aufzeichnungen und Unterlagen
  3. Lohn und Gehaltsabrechnung
  4. Überstundenabrechnung
  5. Berechnung von Sonderzahlungen
  6. Meldung von Selbstbemessungsabgaben
  7. Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung an die ÖGK
  8. Berechnung von steuerfreien Zulagen und Zuschlägen
Lohnverrechnung für BUAK pflichtige Betriebe
  1. Kollektivvertrag für Bau oder Baunebengewerbe
  2. Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
  3. Meldung von Selbstbemessungsabgaben
  4. Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung an die ÖGK
  5. Meldung an die BUAK
  6. Führen von Aufzeichnungen die zum Betrieb gehören
  7. Überstundenabrechnung
  8. Berechnung von Sonderzahlungen
Fragen & Antworten

FAQ

Welche Aufzeichnungen müssen zwingend geführt werden?
  1. Stundenaufzeichnungen
  2. Überstundenaufzeichnungen
  3. Reisekostenaufzeichnungen
  4. Aufzeichnungen über Tagesdiäten und Nächtigungsgelder
  5. Aufzeichnungen über steuerfreie Zulagen und Zuschläge

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet mit seinen Mitarbeitern einen Dienstvertrag oder Dienstzettel auszustellen.

 

Sollten ihre Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug nutzen wo eine Privatnutzung untersagt ist muss zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden da es sonst zu Betriebsschätzungen kommen kann.

Wir sind für sie da!

Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserem Team!

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