Sudi Solution GmbH
Lohnverrechnung
Wir übernehmen ihre Lohnverrechnung und rechnen ihren Betrieb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ab. Zu unseren Klienten zählen Ärzte, Industrie, BUAK pflichtige Betriebe, Friseure und gewerbliche Betriebe.
Welche Betriebe rechnen Sie ab?
Unsere Kanzlei rechnet jeden Betrieb ab da wir uns auf sämtliche Kollektivverträge spezialisiert haben die in Österreich zur Anwendung kommen. Wir beraten Sie gerne ausführlich und bitten um entsprechende Terminvereinbarung.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Angelegenheiten im Bereich:
- Lohn und Gehaltsabrechnung
- Überstundenabrechnung
- Reisekostenabrechnung
- Abrechnung von BUAK pflichtige Betriebe
- Abrechnung von steuerfreien Zulagen und Zuschlägen
- Tagesdiäten und Nächtigungsgelder
- Sachbezüge
- Drittschuldnererklärung
- Korrespondenz mit Behörden
- Meldung von Selbstbemessungsabgaben
Kontakt
Sie haben Fragen?,
wir sind gerne für Sie da!
oder gleich anrufen:

Bilanzbuchhaltung, Steuerberatung und Unternehmensberatung
Unser Unternehmen unterstützt ihre Klienten in allen Unternehmenslösungen.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnverrechnung für gewerbliche Betriebe und Lohnverrechnung für BUAK pflichtige Betriebe?
Lohnverrechnung für gewerbliche Betriebe
- Kollektivvertrag
- Aufzeichnungen und Unterlagen
- Lohn und Gehaltsabrechnung
- Überstundenabrechnung
- Berechnung von Sonderzahlungen
- Meldung von Selbstbemessungsabgaben
- Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung an die ÖGK
- Berechnung von steuerfreien Zulagen und Zuschlägen
Lohnverrechnung für BUAK pflichtige Betriebe
- Kollektivvertrag für Bau oder Baunebengewerbe
- Schlechtwetterentschädigungsbeitrag
- Meldung von Selbstbemessungsabgaben
- Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung an die ÖGK
- Meldung an die BUAK
- Führen von Aufzeichnungen die zum Betrieb gehören
- Überstundenabrechnung
- Berechnung von Sonderzahlungen
Fragen & Antworten
FAQ
Welche Aufzeichnungen müssen zwingend geführt werden?
- Stundenaufzeichnungen
- Überstundenaufzeichnungen
- Reisekostenaufzeichnungen
- Aufzeichnungen über Tagesdiäten und Nächtigungsgelder
- Aufzeichnungen über steuerfreie Zulagen und Zuschläge
Müssen wir einen Dienstvertrag bzw. Dienstzettel abschließen?
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet mit seinen Mitarbeitern einen Dienstvertrag oder Dienstzettel auszustellen.
Muss ein Fahrtenbuch von unseren Mitarbeitern geführt werden?
Sollten ihre Mitarbeiter ein betriebliches Fahrzeug nutzen wo eine Privatnutzung untersagt ist muss zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden da es sonst zu Betriebsschätzungen kommen kann.
Wir sind für sie da!
Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit unserem Team!