Wirtschaftlicher Eigentümer

WIEREG - Meldung

Wir erledigen für unsere Klienten sämtliche Meldungen an das WIEREG - Register als Parteienvertreter. Die Meldung des wirtschaftlichen Eigentümer ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zwingend gemeldet werden bei bestimmten Rechtsträgern und natürlichen Personen.

Was versteht man unter dem wirtschaftlichen Eigentümer?

Der Wirtschaftliche Eigentümer (WIEREG) ist letzten Endes die natürliche Person, welche dem wirtschaftlichen Eigentum zugerechnet werden kann.

D.h.: Der Wirtschaftliche Eigentümer ist die Person im Hintergrund die als direkter oder indirekter Wirtschaftliche Eigentümer (WIEREG) auftritt.

Einige Rechtsträger sind sehr gut in ihren Beteiligungsstrukturen verbaut oder haben einen Treuhänder bestellt und hier muss der wirtschaftliche Eigentümer ermittelt sowie an die Registerbehörde gemeldet werden.

Warum muss der wirtschaftliche Eigentümer gemeldet werden?

Es gibt in Österreich eine Meldepflicht für alle Rechtsträger mit Sitz im Inland und diese müssen ihren Wirtschaftlichen Eigentümer (WIEREG) melden.

Wir können für Sie hier alle Pflichten bezüglich der Identitätsfeststellung bzw. Überprüfung aller wirtschaftlichen Eigentümer vornehmen.

Anschließend nachdem die Überprüfungen abgeschlossen wurden erstellen wir die WIEREG Meldung (Auftrag zur Meldung) und nach unterfertigen können wir die Meldung dann abschließend an die Registerbehörde vornehmen.

Wir beraten Sie selbstverständlich gerne näher über das WIEREG Meldegesetz und ihrer verpflichtenden Meldung.

Kontakt

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Gibt es eine Befreiung von der Meldepflicht und sind Fristen bei der WIEREG - Meldung einzuhalten?

Befreiung von der Meldepflicht?

Ja, es gibt eine Befreiung von der Meldepflicht!

Bei allen Rechtsträgern wo die Registerbehörde automatisisert auf das Register (z.B.: Firmenbuch) zugreifen kann muss kein wirtschaftlicher Eigentümer gemeldet werden (WIEREG).

Freiwillig kann trotzdem der wirtschaftliche EIgentümer gemeldet werden.

Welche Fristen gibt es bei der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümer?

Der Wirtschaftliche Eigentümer muss gemeldet werden, wenn der Rechtsträger im Firmenbuch neueingetragen wird und die Registerbehörde die Daten nicht automatisiert abgleichen kann.

Darüber hinaus muss der wirtschaftliche Eigentümer (WIEREG) jährlich gemeldet werden sowie nach jeder Änderung die den wirtschaftlichen Eigentümer betrifft.

Fragen & Antworten

FAQ

Was ist ein Rechtsträger in Österreich?
  • offene Gesellschaften (OG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Erwerb und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Banken und Kreditinstitute
  • Privatstiftungen
  • Vereine, Stiftungen und Fonds
  • Treuhändische Verwaltungen bei Rechtsträgern (Treuhändische Beteiligung)

 

Direkte wirtschaftliche Eigentümer

Der direkte wirtschaftliche Eigentümer ist direkt an einem Rechtsträger beteiligt mit mehr als 25% der Stimmrechte oder Kontrollfunktion bzw. mit mehr als 25% der Geschäftsanteile.

 

Indirekter wirtschaftliche Eigentümer

Das Gegenteil zum direkten wirtschaftlichen Eigentümer ist nun der indirekte wirtschaftliche Eigentümer.

Beim indirekten wirtschaftlichen Eigentümer beteiligt sich ein Rechtsträger an einem anderen Rechtsträger mit Sitz in Österreich, welcher indirekt von einem Wirtschaftlichen Eigentümer kontrolliert wird.

Alle Geschäftsführer einer juristischen Person (Personen bzw. Kapitalgesellschaften) sowie Vereine und Stitungen sowie Genossenschaften können ihre Meldungen selbst vornehmen.

Unter Umständen benötigen Sie hier eine Schulung, aber diese können wir Ihnen gerne anbieten damit Sie hier keine teuren Fehler machen.

Kontaktieren Sie uns einfach für eine entsprechende Schulung bzw. Unterlagen und wir werden Ihnen hierzu dann gerne ein entsprechendes Angebot zukommen lassen.

Wir sind für sie da!

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